berlin

kladow

angebot

Art der Einrichtung

 

Einrichtung der freien Jugendhilfe (gem. § 2 Abs. 2, Ziffern 2, 4 und 6 SGB VIII),

Hilfe zur Erziehung und ergänzende Leistungen (§§ 27ff SGB VIII),

Stationäre Erziehungshilfe (§§ 34, 35a SGB VIII),

Hilfe für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII)

 

Platzzahl

 

Eine Gruppe mit 9 Plätzen als Heimgruppe besonderer Prägung (Rund um die Uhr) mit ergänzenden Leistungen.

 

Zielgruppe/ Aufnahmekriterien

 

Kinder und Jugendliche sowie junge Volljährige im Sinne des § 7 KJHG, die aufgrund ihres Alters, ihrer besonderen Situation, des strapazierten Bindungsgeflechtes und der Schwere der Auffälligkeit innerhalb der Familie nicht mehr gefördert werden können, begleitet von:

 

  • Störungen in der sozialen Entwicklung,
  • tief greifenden Verhaltens- und emotionalen Störungen,
  • Verhaltensauffälligkeiten,
  • reaktiven Störungen z.B. aufgrund familiärer Belastungen,
  • Störungen im Bereich Sozial-, Arbeits- und Leistungsverhalten.

 

Die Einrichtung verfügt konzeptionell und personell über besondere Kompetenzen im Umgang mit Jugendlichen bei denen akuter Suchtmittelmissbrauch, Suchtmittelabhängigkeit oder Abhängigkeitsgefährdung vorliegt.

 

Zur weiteren Erläuterung wird festgestellt, dass Indikationsstellungen für einen stationären Aufenthalt bei Jugendlichen insbesondere vorliegen können:

 

  • wenn ambulante Hilfen nicht oder nicht mehr greifen,
  • wenn kein stabiles soziales Umfeld und Netzwerk gegeben ist,
  • wenn die Dynamik der Herkunftsfamilie so belastend für den Jugendlichen ist, dass ein zumindest vorläufiges Loslösen aus dem Familiensystem notwendig wird, um eine weitere Manifestation der Problematik zu verhindern,
  • wenn neben die Drogenproblematik die psycho-soziale Situation des Jugendlichen eine intensive Hilfestellungen fordert.

 

Aufnahmealter

 

Kinder, Jugendliche ab 13 Jahren und junge Volljährige.

 

Geschlecht

 

Die jungen Menschen werden altersgemischt und koedukativ in der Gruppe betreut. Es handelt sich um Kinder, Jugendliche und junge Volljährige beider Geschlechter im Sinne des § 7 KJHG.

 

Ausschließende Kriterien

 

Junge Menschen mit starken geistigen oder körperlichen Behinderungen, wenn sie von den kognitiven und bewegungstherapeutischen Angeboten nicht profitieren können.

  

Einzugsbereich

 

Vorrangig werden Kinder, Jugendliche und junge Volljährige aus dem Raum Brandenburg und Berlin aufgenommen. Darüber hinaus finden auch Kinder, Jugendliche und junge Volljährige aus dem gesamten Bundesgebiet Aufnahme.

 

Die Indikation für eine überregionale Aufnahme ergibt sich:

 

  • wenn es aus pädagogisch-therapeutischer Sicht ratsam erscheint den Jugendlichen aus seiner gegebenen Verortung, seinem nahen und weiten Umfeld herauszuholen,
  • wenn kein adäquates regionales Hilfsangebot verfügbar ist.

par-ce-val Jugendhilfe Berlin gGmbH

 

Geschäftsstelle

Kladower Damm 221 Haus 24

14089 Berlin

Fon: 030.36431373

Fax: 030.36431375

 

Geschäftsführer: Haci Bayram

Amtsgericht Charlottenburg

HRB 104041B

St.-Nr.: 27 / 602 / 53960

 

GLS Gemeinschaftsbank

Kto.-Nr. 4017 952 700

BLZ 430 609 67

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