sachsen

töpeln

angebot

Art der Einrichtung

 

Einrichtung der freien Jugendhilfe (gem. § 2 Abs. 2, Ziffern 2, 4 und 6 SGB VIII),

Hilfe zur Erziehung und ergänzende Leistungen (§§ 27ff SGB VIII),

Stationäre Erziehungshilfe (§§ 34, 35a SGB VIII),

Hilfe für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII)

 

Platzzahl

 

eine Gruppe mit 12 Plätzen als Heimgruppe besonderer Prägung (Rund um die Uhr) in der Einrichtung Töpelmühle mit ergänzenden Leistungen.

 

Zielgruppe/ Aufnahmekriterien

 

Kinder und Jugendliche sowie junge Volljährige im Sinne des § 7 KJHG, die aufgrund ihres Alters, ihrer besonderen Situation, des strapazierten Bindungsgeflechtes und der Schwere der Auffälligkeit innerhalb der Familie nicht mehr gefördert werden können, begleitet von:

 

  • Störungen in der sozialen Entwicklung,
  • tief greifenden Verhaltens- und emotionalen Störungen,
  • Verhaltensauffälligkeiten,
  • reaktiven Störungen z.B. aufgrund familiärer Belastungen,
  • Störungen im Bereich Sozial-, Arbeits- und Leistungsverhalten.

 

Die Einrichtung verfügt konzeptionell und personell über besondere Kompetenzen im Umgang mit Jugendlichen bei denen akuter Suchtmittelmissbrauch, Suchtmittelabhängigkeit oder Abhängigkeitsgefährdung vorliegt.

 

Zur weiteren Erläuterung wird festgestellt, dass Indikationsstellungen für einen stationären Aufenthalt bei Jugendlichen insbesondere vorliegen können:

 

  • wenn ambulante Hilfen nicht oder nicht mehr greifen,
  • wenn kein stabiles soziales Umfeld und Netzwerk gegeben ist,
  • wenn die Dynamik der Herkunftsfamilie so belastend für den Jugendlichen ist, dass ein zumindest vorläufiges Loslösen aus dem Familiensystem notwendig wird, um eine weitere Manifestation der Problematik zu verhindern,
  • wenn neben die Drogenproblematik die psycho-soziale Situation des Jugendlichen eine intensive Hilfestellungen fordert.

 

Aufnahmealter

 

Kinder, Jugendliche ab 13 Jahren und junge Volljährige.

 

Geschlecht

 

Die jungen Menschen werden altersgemischt und koedukativ in der Gruppe betreut. Es handelt sich um Kinder, Jugendliche und junge Volljährige beider Geschlechter im Sinne des § 7 KJHG.

 

Ausschließende Kriterien

 

Junge Menschen mit starken geistigen oder körperlichen Behinderungen, wenn sie von den kognitiven und bewegungstherapeutischen Angeboten nicht profitieren können.

 

Einzugsbereich

 

Vorrangig werden Kinder, Jugendliche und junge Volljährige aus dem Raum Sachsen aufgenommen. Darüber hinaus finden auch Kinder, Jugendliche und junge Volljährige aus dem gesamten Bundesgebiet Aufnahme.

 

Die Indikation für eine überregionale Aufnahme ergibt sich:

 

  • wenn es aus pädagogisch-therapeutischer Sicht ratsam erscheint den Jugendlichen aus seiner gegebenen Verortung, seinem nahen und weiten Umfeld herauszuholen,
  • wenn kein adäquates regionales Hilfsangebot verfügbar ist.

geschichte

Am 26. Oktober 1994 gründeten 20 Leipziger Soziologen, Psychologen, Sozialarbeiter und andere Interessierte den Verein Töpelmühle e.V.  Ziel des Vereins war es, das erste sächsische Langzeittherapiezentrum für Suchtkranke einzurichten. In einer alten Wassermühle in Töpeln sollten ab 1995 Alkohol- und Medikamentenabhängige den Weg in ein Leben ohne Sucht finden. Der Verein schloss März  1996  einen Erbbaurechtsvertrag für die Töpelmühle ab.

 

Ab Juli 2002 ruhte kurzzeitig die Vereinstätigkeit.Im August 2002 zerstörte das Hochwasser die Töpelmühle. Der höchste Pegel in der Töpelmühle lag bei 1,87 Metern und das Gebäude wurde von einer 30 Zentimeter dicken Schlammschicht überzogen. Es entstand ein Sachschaden von ca. 250 000 Euro.

 

In der Folge des Hochwassers wurde ein neues Konzept zur Jugendarbeit erstellt. Jungen Leuten sollte die Chance geben werden, sich in einem berufsvorbereitenden Jahr mit Garten- und Landschaftsbau, Tierhaltung oder Trockenbau zu befassen. Leider verlief dieses Projekt nicht sehr erfolgreich. Bereits 2004 nahm der Verein Kontakt zur Par-ce-val Jugendhilfe auf, um sich Unterstützung durch eine Kooperation für ein neues Projekt zu holen. 2005 gab es eine Umstrukturierung im Verein und es wurde ein Kooperationsvertrag zw. dem Verein und der PAR-CE-VAL Jugendhilfe im Verbund geschlossen. 

 

Ziemlich genau einen Tag vor Heiligabend 2005 wurde schließlich der päadagogisch/therapeutische Betrieb aufgenommen. Die Unterbringung der Jugendlichen erfolgte im Herrenhaus, da die Mühle sich noch im Umbau befand. Die Jugendlichen der ersten Stunde hatten die Möglichkeit den Umbau der Mühle mitzugestalten. 

 

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par-ce-val Jugendhilfe Sachsen gGmbH

 

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