brandenburg
groß glienicke
kloster-lehnin (eichenhaus)
angebot
Art der Einrichtung
Einrichtung der freien Jugendhilfe (gem. § 2 Abs. 2, Ziffern 2, 4 und 6 SGB VIII),
Hilfe zur Erziehung und ergänzende Leistungen (§§ 27ff SGB VIII),
Stationäre Erziehungshilfe (§§ 34, 35a SGB VIII),
Hilfe für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII)
Platzzahl
2 Gruppen mit jeweils 7 Plätzen als Heimgruppen besonderer Prägung (Rund um die Uhr) in der Einrichtung Groß Glienicke (Potsdam) mit ergänzenden Leistungen.
2 Gruppen mit jeweils 7 Plätzen als Heimgruppen besonderer Prägung (Rund um die Uhr) in der Einrichtung Eichenhaus (Kloster Lehnin) mit ergänzenden Leistungen.
2 Gruppen mit jeweils 7 Plätzen als Heimgruppen besonderer Prägung (Rund um die Uhr) in der Einrichtung Haus Jona (Kloster Lehnin) mit ergänzenden Leistungen.
Zielgruppe/ Aufnahmekriterien
Kinder und Jugendliche sowie junge Volljährige im Sinne des § 7 KJHG, die aufgrund ihres Alters, ihrer besonderen Situation, des strapazierten Bindungsgeflechtes und der Schwere der Auffälligkeit innerhalb der Familie nicht mehr gefördert werden können, begleitet von:
- Störungen in der sozialen Entwicklung,
- tief greifenden Verhaltens- und emotionalen Störungen,
- Verhaltensauffälligkeiten,
- reaktiven Störungen z.B. aufgrund familiärer Belastungen,
- Störungen im Bereich Sozial-, Arbeits- und Leistungsverhalten.
Die Einrichtung verfügt konzeptionell und personell über besondere Kompetenzen im Umgang mit Jugendlichen bei denen akuter Suchtmittelmissbrauch, Suchtmittelabhängigkeit oder Abhängigkeitsgefährdung vorliegt.
Zur weiteren Erläuterung wird festgestellt, dass Indikationsstellungen für einen stationären Aufenthalt bei Jugendlichen insbesondere vorliegen können:
- wenn ambulante Hilfen nicht oder nicht mehr greifen,
- wenn kein stabiles soziales Umfeld und Netzwerk gegeben ist,
- wenn die Dynamik der Herkunftsfamilie so belastend für den Jugendlichen ist, dass ein zumindest vorläufiges Loslösen aus dem Familiensystem notwendig wird, um eine weitere Manifestation der Problematik zu verhindern,
- wenn neben die Drogenproblematik die psycho-soziale Situation des Jugendlichen eine intensive Hilfestellungen fordert.
Aufnahmealter
Kinder, Jugendliche ab 13 Jahren und junge Volljährige.
Geschlecht
Die jungen Menschen werden altersgemischt und koedukativ in der Gruppe betreut. Es handelt sich um Kinder, Jugendliche und junge Volljährige beider Geschlechter im Sinne des § 7 KJHG.
Ausschließende Kriterien
Junge Menschen mit starken geistigen oder körperlichen Behinderungen, wenn sie von den kognitiven und bewegungstherapeutischen Angeboten nicht profitieren können.
Einzugsbereich
Vorrangig werden Kinder, Jugendliche und junge Volljährige aus dem Raum Brandenburg und Berlin aufgenommen. Darüber hinaus finden auch Kinder, Jugendliche und junge Volljährige aus dem gesamten Bundesgebiet Aufnahme.
Die Indikation für eine überregionale Aufnahme ergibt sich:
- wenn es aus pädagogisch-therapeutischer Sicht ratsam erscheint den Jugendlichen aus seiner gegebenen Verortung, seinem nahen und weiten Umfeld herauszuholen,
- wenn kein adäquates regionales Hilfsangebot verfügbar ist.
par-ce-val Jugendhilfe Brandenburg gGmbH
Geschäftsstelle
Kladower Damm 221 Haus 24
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Fon: 030.36431373
Fax: 030.36431375
Geschäftsführer: Haci Bayram
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