Art der Einrichtung

 

  • Hilfe zur Erziehung, Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform (§ 27 i.V. mit § 34 SGB VIII0)
  • Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (§ 35a SGB VIII)
  • Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung (§ 41 SGB VIII)
  • Sonstige Hilfen zur Erziehung (§ 27 SGB VIII) 

 

 

Platzzahl

 

Unser Leistungsspektrum umfasst 2 Gruppen mit je 7 Plätzen, mit einer intensiven Eingangs- und Aufbauphase, um die jungen Menschen nachhaltig in die Verselbstständigung zu führen. 

 

 

Zielgruppe/ Aufnahmekriterien

 

Durch die vollstationäre Betreuung wird das Ziel verfolgt, jungen Menschen, die in ihrer aktuellen Lebenssituation von Entwicklungsstörungen, Verhaltensproblemen, Straffälligkeit, Drogenabhängigkeit und Alkoholproblemen betroffen sind oder in der Gefahr stehen, eine Manifestation dieser Problematik zu entwickeln, Orientierung und einen geeigneten Rahmen zur individuellen Persönlichkeitsentwicklung zu bieten. Nicht selten liegen auch psychische Erkrankungen vor, selbstverletzendes Verhalten und/oder es ist eine sich anbahnende Persönlichkeitsstörung zu beobachten. Bis zu einem gewissen Maße können auch junge Menschen mit traumatischen Erlebnissen von der Betreuungsform profitieren, da der strukturierte Rahmen mit therapeutischer und pädagogischer Unterstützung Sicherheit schafft. Nicht selten haben die Jugendlichen ähnliche Merkmale ihres Verhaltens: Schulverweigerung, Gewaltbereitschaft, Autoaggression, seelische Verwirrung/ Identitätskrisen, Drogenkonsum, Trägheit und oftmals haben sie sich in Gangstrukturen bewegt.

 

Die Einrichtung verfügt konzeptionell und personell über besondere Kompetenzen im Umgang mit Jugendlichen bei denen akuter Suchtmittelmissbrauch, Suchtmittelabhängigkeit oder Abhängigkeitsgefährdung vorliegt.

Zur weiteren Erläuterung wird festgestellt, dass Indikationsstellungen für einen stationären Aufenthalt bei Jugendlichen insbesondere vorliegen können:

  • wenn ambulante Hilfen nicht oder nicht mehr greifen
  • wenn kein stabiles soziales Umfeld und Netzwerk gegeben ist
  • wenn die Dynamik der Herkunftsfamilie so belastend für den Jugendlichen ist, dass ein zumindest vorläufiges Loslösen aus dem Familiensystem notwendig wird, um eine weitere Manifestation der Problematik zu verhindern
  • wenn neben der Drogenproblematik die psycho-soziale Situation des Jugendlichen eine intensive Hilfestellungen fordert.

 

 

Aufnahmealter

 

Jugendliche ab 13 Jahren und junge Volljährige.

 


Geschlecht

 

Die jungen Menschen werden altersgemischt und koedukativ in der Gruppe betreut. Es handelt sich um Kinder, Jugendliche und junge Volljährige beider Geschlechter im Sinne des § 7 KJHG.

 

 

Ausschließende Kriterien

 

Bei jungen Menschen, die durch eine geistige oder körperliche Beeinträchtigung so eingeschränkt sind, dass sie von den kognitiven und bewegungs-therapeutischen Angeboten nicht profitieren können, muss besonders geprüft werden, ob eine Aufnahme trotzdem sinnvoll sein kann. Menschen bei denen eine akute Selbst- oder Fremdgefährdung besteht oder die an akuten psychiatrischen Erkrankungen leiden, können nur aufgenommen werden, wenn eine Aufnahme nach psychiatrischer Abklärung empfohlen wird.

 

 

Einzugsbereich

 

Aufnahmen können aus dem gesamten Bundesgebiet und dem deutschsprachigen Ausland erfolgen. Wenn ein Jugendlicher oder junger Mensch sich nur schwer von seinem Herkunftsmilieu distanzieren kann, ist es notwendig einen räumlichen Abstand zu seinem Herkunftsort zu schaffen. Daher ist eine Aufnahme von Jugendlichen, die sehr nah an der Einrichtung wohnen, nur unter besonderer Vorsicht und Absprache sinnvoll. Neben Hessen bieten sich die Bundesländer Thüringen, Bayern, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen besonders an, da sie an Hessen grenzen. Da der Einrichtungsstandort in Hessen aber zentral im deutschen Bundesgebiet liegt und mit der Autobahn A7 und A66 zwei gute Anschlussstellen in jede Bundesregion gegeben sind, biete sich die Einrichtung in Sinntal Schwarzenfels als zentraler Standort im Bundesgebiet sehr gut an. 

 

Die besondere Indikation für eine überregionale Aufnahme, überprüft das zuständige Jugendamt und ergibt sich,

  • wenn es aus pädagogisch-therapeutischer Sicht ratsam erscheint, den jungen Menschen aus seiner gegebenen Verortung, seinem nahen und weiten Umfeld herauszuholen und sich die Einrichtung dennoch in akzeptabler Nähe für die Bezugspersonen befinden sollte. Durch die bundesweit zentrale Lage ist dies gegeben, bzw.
  • kein adäquates regionales Hilfsangebot verfügbar ist.
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par-ce-val Jugendhilfe Schwarzenfels

in Trägerschaft der Daumer Haus gGmbH

 

Geschäftsstelle

Kladower Damm 221 Haus 24

14089 Berlin

Fon: 030.36431373

Fax: 030.36431375

 

Geschäftsführer: Haci Bayram

Amtsgericht Hanau

HRB 91784

St.-Nr.: 019 / 191 / 25143

 

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